Finanzierung

Seit dem 01.07.2005 wird die Betreuungstätigkeit pauschal vergütet, wobei sich die Höhe der Vergütungspauschale aus der Qualifikation des bestellten Betreuers, der Betreuungsdauer und der Wohnform des Betreuten (Wohnung oder Heim) errechnet.

Betreuungsvereinen zu vergütender Zeitaufwand je Monat bei mittellosen Betreuten* (§5 Abs. 2 i.V.m. §7 VBVG)

Dauer der Betreuung Heim Eigene Wohnung
1. – 3. Monat 4,5 Std. 7,0 Std.
4. – 6. Monat 3,5 Std. 5,5 Std.
7. – 12. Monat 3,0 Std. 5,0 Std.
ab 13. Monat 2,0 Std. 3,5 Std.

*erfolgt durch die Staatskasse; zur Vergütung vermögender Betreuter siehe § 5 Abs. 1 VBVG
 
Das Land Sachsen-Anhalt hat darüber hinaus mit Beginn des Jahres 2006 ein Programm zur Förderung der Querschnittsarbeit von Betreuungsvereinen aufgelegt, an dem sich auch unser Verein beteiligt.

 
 

Termine

 

Achtung! Termine für eine Beratung zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung können telefonisch vereinbart werden.

 
 
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