Das deutsche Recht geht davon aus, dass jeder Erwachsene einen Anspruch darauf hat, sein Leben eigenverantwortlich zu bestimmen. Im Alter oder infolge einer geistigen oder körperlichen Erkrankung kann jeder dabei auf fremde Hilfe angewiesen sein.
Wer für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit seine persönlichen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse möglichst umfassend und rechtzeitig absichern möchte, sollte bereits in „gesunden Tagen“ Vorsorge treffen.
Der Betreuungsverein Schönebeck kann dabei Hilfe und Unterstützung anbieten. Im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtung als anerkannter Betreuungsverein („Querschnittsarbeit“, § 1908 f, Abs. 1 BGB) informieren wir regelmäßig und in unterschiedlicher Form über Möglichkeiten zur persönlichen Vorsorge. Darüber hinaus sind wir bestrebt, engagierte Mitbürger und Angehörige von betreuten Personen als ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, zu beraten und fortzubilden.
Im Folgenden sollen die in der öffentlichen Diskussion am häufigsten auftauchenden Begriffe zum Thema Vorsorge – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – kurz erläutert werden.
Wenn Sie sich weitergehend informieren wollen, können Sie die vom Justizministerium Sachsen-Anhalt herausgegebene Broschüre „Betreuung und Vorsorge“ sowie verschiedene Musterverfügungen und –vollmachten unter „Downloads“ herunterladen. Darüber hinaus haben wir unter „Adressen & Links“ Ansprechpartner und Informationsquellen zum Thema zusammengefasst. |