Betreuungsrecht

Gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Betreuungsgesetz. Als so genanntes „Artikelgesetz“ vereint es Teile mehrerer Gesetze in sich, so u.a. den Dritten Titel des Bürgerlichen Gesetzbuches „Rechtliche Betreuung“ (§§ 1896 – 1908 BGB) sowie Teile des Zweiten Abschnittes des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).

Auf den folgenden Seiten haben wir das Wichtigste kurz und knapp zusammengefasst.

Wenn Sie sich detaillierter zum  Thema Betreuungsrecht informieren wollen, können Sie das bei uns regelmäßig zu den Sprechzeiten oder bei einer unserer öffentlichen Veranstaltungen. In „Adressen & Links“ haben wir darüber hinaus weitere Ansprechpartner und Internetadressen zusammengefasst.

 
 

Termine

 

Achtung! Termine für eine Beratung zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung können telefonisch vereinbart werden.

 
 
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