Wenn Sie als Patient noch in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, entscheiden Sie selbst über ärztliche Maßnahmen. Sollten Sie dies nicht mehr können, muss ein von Ihnen Bevollmächtigter oder ein gerichtlich bestellter Betreuer für Sie entscheiden. Ihre vermutlichen Wünsche und persönlichen Vorstellungen im Hinblick auf medizinische Maßnahmen – Ihr „mutmaßlicher Wille“ – sollten dabei Grundlage der Entscheidung sein.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie diese Wünsche und Vorstellungen für eventuell notwendig werdende medizinische Behandlungen schriftlich fest. Auf diese Weise können Sie Einfluss auf ärztliche Maßnahmen nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht als Patient ausüben, auch wenn Sie in der aktuellen Situation nicht mehr in der Lage sind, zu entscheiden. |