Wenn Sie Vorsorge für den Ernstfall treffen wollen, müssen Sie nicht unbedingt eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wenn es z.B. im Kreise Ihrer Angehörigen, Freunde oder Bekannten keine Person gibt, zu der Sie uneingeschränktes Vertrauen haben, kann eine Betreuungsverfügung eine sinnvolle Alternative sein.
Hiermit bestimmen Sie, wer im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung vom Betreuungsgericht als Ihr Betreuer eingesetzt werden soll – oder, wer auf keinen Fall dieses Amt übernehmen soll.
Sie können somit Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall keine für Sie völlig fremde Person zum Betreuer bestellt. Darüber hinaus hat eine Betreuungsverfügung den Vorteil, dass der bestellte Betreuer während seiner Tätigkeit vomBetreuungsgericht in gewissem Umfang überwacht wird. |